Drittanbieter: Es wird das soziale Netzwerk „TikTok“, das von der TikTok Technology Limited Irland - EU) und der TikTok Information Technologies UK Limited (Vereinigtes Königreich von England und Nordirland) gemeinschaftlich angeboten wird, eingesetzt. Aus der Datenschutzerklärung der Anbieterinnen geht jedoch vor, dass sie Daten auch an andere Unternehmen ihrer „Unternehmensgruppe“ weitergeben, ohne jedoch zu spezifizieren, welche Unternehmen dazugehörigen. Trotz öffentlich gegenteiliger Aussagen ist daher nicht auszuschließen, dass die Daten zu Unternehmen in den USA und/oder die Volksrepublik China, dort insbesondere an die Muttergesellschaft Beijing Bytedance Technology Ltd. (Volksrepublik China) verarbeitet werden. Soweit der Verantwortliche und die Anbieterinnen des hier vorgestellten sozialen Netzwerks bzw. Mediums gemeinsam verantwortlich sind, haben sie eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Artikel 26 DSGVO vereinbart. In allen übrigen Fällen wurde der Anbieter sozialen Netzwerks bzw. Mediums nach Artikel 28 DSGVO beauftragt. Näheres zur Art und Weise der Verarbeitung bei diesen Drittanbieter ist hier beschrieben:
https://www.tiktok.com/legal/privacy-policy-eea?lang=de. Dem Einsatz dieses Drittanbieters steht nicht entgegen, dass weder eine Datenübermittlung in die USA noch in die Volksrepublik China ausgeschlossen werden kann. Denn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten über dieses Tool erfolgt nur, wenn die Betroffenen der damit verbundenen Datenübermittlung in die USA oder die Volksrepublik China zustimmen (vgl. Artikel 49 Absatz 1 lit. a DSGVO). Dies geschieht dem hiesigen Verantwortlichen gegenüber, soweit er die Datenverarbeitung steuert. Sofern die Anbieter des hier vorgestellten sozialen Netzwerks bzw. Mediums die Verarbeitung steuert (beispielsweise, wenn die Betroffenen das soziale Netzwerk unabhängig von einer Aktion auf dieser Internetseite besuchen), liegt bereits keine Übermittlung durch den Verantwortlichen an die USA vor, sodass der hiesige Verantwortliche auch keine weitere Garantie i.S.d. Artikel 44ff. DSGVO vorweisen muss. Hier besteht zwischen dem hiesigen Verantwortlichen und dem Anbieter des sozialen Netzwerks allenfalls ein Verhältnis i.S.v. Artikel 26 DSGVO.